HausService Fuerteventura 1 Housesitter ist frei Anfragen bitte (deutsch/english/español) per Email Sie können uns auch per Kontaktformular anschreiben |
N.I.E. und Residencia - Wohnsitzanmeldung - Sozialversicherungskarte - Sozialversicherungszeiten - Gehaltsabrechnung - Dolmetscher - Führerschein |
Empadronamiento |
Negociada de Estetica
Volante de Empadronamieto (Meldebestätigung) |
Ayuntamiento (Rathaus) Ort
Apellidos y Nombre (Nachname(n) und Vorname) |
Datum
DNI - Tarjeta Residensia (Personalausweisnummer oder Reisepassnummer) |
Como encargado del Padrón Municipal de Habitantes, hago constar que en nuestra Base de Datos informatica, aparecen los datos que a continuación se indican:
Situación padronal: Presente |
Domicilio: (Adresse) Municipio de Nacimiento: (Geburtsland) Sexo: (Geschecht) |
C.Postal (Postleitzahl) Provincia de nacimiento: (hier wird eingetragen Extranjero=Ausländer) Nacionalidad: (Nationalität) |
Distrio (Anzahl Personen) Fecha nacimiento: (Gebutsdatum) Fecha inscripción: (Datum der Anmeldung) |
El funcionario encargado
Stempel und Unterschrift vom Ayuntamiento (Rathaus) |
Wichtig: Sollten Sie einen neuen Pass benötigen, den Sie bei dem für sie zuständigen deutschen Konsulat, österreichischen Konsulat oder schweizer Konsulat beantragen, dann ist diese Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento) erforderlich. Um ihren Wohnsitz anzumelden benötigen Sie aber einen gültigen Pass! Die Wohnsitzanmeldung haben sie nicht? Upps, und was jetzt tun? |
TIPP: Sie stehen vor dem Problem ohne Pass zu sein und haben keine Wohnsitzanmeldung (Empadronamiento). Gehen sie zu ihrer Bank, die ihren Pass bei Kontoeröffnung fotokopiert hat und lassen sich von dieser Kopie eine weitere ausfertigen und diese von der Bank abstempeln und unterschreiben! Eine Verlustmeldung des Passes müssen sie bei der Polizei anzeigen, auch darüber erhalten sie ein abgestempeltes und unterschriebenes Schriftstück. Mit beiden Papieren, ihrer Residencia und falls vorhanden, ihrem Führerschein gehen sie zur Meldestelle und melden ihren Wohnsitz an. Danach mit allen Papieren (Kopien, Originale, umso mehr desto besser) zum zuständigen Konsulat. Haben sie keinen, auch wenn abgelaufenen Lichtbildausweis mehr, dann nehmen sie ihren Arbeitsgeber mit zum Konsulat, der betätigen kann, das sie tatsächlich die Person sind, die berechtigt ist das neue Ausweispapier anzufordern und können nur noch darauf hoffen, das das Konsulat dieses Vorgehen akzepiert. |
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